Auf vielen Websites sind noch immer „Like“-Buttons von Facebook eingebunden, welche u.a. auch Daten wie die IP-Adressen der Besucher an Facebook übermitteln. Nun entschied jedoch der EuGH, dass der Webseitenbetreiber auch für den Datenschutz mitverantwortlich ist.

Um was geht es im Detail?

Webseiten, die Facebooks „Like“-Button einbinden, müssen hierfür zuerst eine Einwilligung der Nutzer einholen, bevor dieser geladen wird. Denn durch die Einbindung dieses Buttons verantwortet der Seitenbetreiber die Datenerhebung mit. So die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Jedoch ist Facebook für die Nutzung der Daten und deren Weiterverwendung alleine zuständig und muss damit die Nutzer entsprechend darüber aufklären.

Doch seit Inkrafttreten der DSGVO wird bereits vor solchen Einbindungen von sammelwütigen Social Media Buttons gewarnt. Da das Verfahren jedoch schon länger läuft, verwunderte das Urteil auch nicht und bestätigte lediglich die nationale Gesetzgebung auf europäischer Ebene.

Was sind die Auswirkungen?

Zuerst werden wir nun noch mehr Doppelklick-Lösungen sehen, wie bereits auf vielen Webseiten verbreitet. Jedoch werden uns sicher auch noch mehr Klagen und genauere Blicke auf andere Third-Party-Plugins sowie Content-Delivery-Netzwerke bevorstehen, da diese vermutlich zum Teil auch Daten bereits beim Laden der Seiten speichern und die genaue Verwendung dieser oft ungewiss bleibt. V.a. auch bei Einbindung externen Fonts wie Google oder Adobe Fonts, Maps-Diensten und Videodiensten wird es sicher bald noch mehr Bewegung geben. Auch die ePrivacy-Verordnung der EU steht nun vermutlich erst in 2020 an, wirft jedoch schon ihre langen Schatten voraus, wie die teils unwirksamen Cookie-Hinweise auf zahlreichen Webseiten zeigen.

Unsere Empfehlung

Binde Social-Media-Buttons und andere Drittanbieter-Plugins nur noch via konformer Doppelklick-Lösung. Lasse deine Website grundlegend auf Datenschutzprobleme überprüfen oder erledige dies schnellstmöglich selbst. Denn trotz der DSGVO-Panik sind viele Seiten noch immer nicht komplett sicher, was dieses Thema anbelangt.

Als eRecht24-Agenturpartner unterstützen wir dich dabei gerne professionell. Lassen deine Website je nach Budget anwaltlich oder nicht anwaltlich von Experten prüfen, geben dir Checklisten an die Hand und empfehlen dir bei Bedarf einen guten Medien-Rechtsanwalt sowie Lösungen für einen externen Datenschutzbeauftragten.

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Autor dieses Beitrags

Philipp Sobotta | PS-WebAgentur

Seit 2011 erstellt er professionelle Websites für private und geschäftliche Zwecke. Er ist WordPress-Benutzer der ersten Stunde, Verfechter von Green IT, papierlosem Office und performantem Hosting zu fairen Preisen.